Patienteninformation

 Terminabsagen

Eine Terminabsage muss spätestens 24 Stunden vor der Behandlung
erfolgen.
Später oder nicht abgesagte Termine müssen wir Ihnen privat in Rechnung
stellen, der Grund der Absage ist hierbei irrelevant

 Termin

Bitte erscheinen Sie pünktlich zum Termin und denken daran, am Ersttermin Ihre Versichertenkarte mitzubringen!

 Handtuch

Gerne können  Sie ein eigenes Handtuch als Unterlage mitbringen oder Sie lassen sich von uns für den Zeitraum der Behandlungsserie eines geben. Für Verlust und Diebstahl übernehmen wir keine Haftung.

 Schuhe

Aus Hygienegründen bitten wir Sie, Straßenschuhe im Eingangsbereich auszuziehen. Wir stellen Puschen zur Verfügung oder Sie bringen rutschfeste Socken, Sportschuhe oder ähnliches zum Behandlungstermin mit.

 Zuzahlung

Die fällige Zuzahlung aufgrund einer Heilmittelverordnung  ist eine Zuzahlung und ist im Sozialgesetzbuch V geregelt (§32 Abs. 2 i.V.m. §61 Satz 3 SGB V).

Gesetzlich ist festgelegt, dass Sie für Heilmittelverordnungen eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages, sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro (pro Verordnung) leisten müssen.

Dieser Betrag verbleibt nicht bei uns, sondern wird an die Krankenkasse abgeführt.

Die Zuzahlung ist bei Antritt der Behandlung fällig.

Leider können wir keine Barzahlung entgegen nehmen!